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Pflegebedürftig, was nun?

Tritt ein Pflegefall, eine Pflegebedürftigkeit in der Familie auf, sind die physischen und psychischen
Belastungen oft enorm.

Die Angebotsvielfallt und die große Anzahl von Vorschriften überfordern nicht selten die Experten.
Die Pflegeberatung soll Sie als auch die pflegender Angehörigen befähigen bzw. Ihr Recht in Bezug
auf den Pflegegeldantrag vorbereiten.

Pflegeoptionen

Pflegeheim usw.

Thema Pflegegeld

Es wird grundlegendes zum Pflegegeld geklärt, wie beispielsweise:
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Wie stelle ich den Antrag für das Pflegegeld?
Welche Pflegegeldstufe steht mir zu?
Wann und warum wird das Pflegegeld erhöht?
Was ist der Unterscheid zwischen der Funktions- oder Diagnosebezogene Einstufung?

Allgemeines zum Pflegegeld

Das Bundespflegegeldgesetz und die entsprechenden Gesetze der Bundesländer, die mit Wirkung vom 1. Juli 1993 in Kraft getreten sind, brachten eine völlige Neuordnung der Pflegevorsorge in Österreich. Auf Grund des Pflegegeldreformgesetzes 2012 wechselten rund 67.000 Bezieherinnen/Bezieher eines Landespflegegeldes ab 1. Jänner 2012 in den Zuständigkeitsbereich der Pensionsversicherungsanstalt bzw. der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau. Wer Pflege braucht, soll sich diese möglichst nach seinen Bedürfnissen selbst organisieren können. Dazu trägt das Pflegegeld bei.

Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause).

Die Gewährung und Erhöhung des Pflegegeldes muss beantragt werden.

Ausnahme: Nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit kann die zuständige Unfallversicherungsanstalt von sich aus ein Verfahren einleiten.

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Pflegestufen

Die Pflegestufen und das Pflegegeld in Österreich sind besonders auch für jene Personen, welche die 24-Stunden-Pflege in Anspruch nehmen müssen, von enormer Bedeutung. Nicht zuletzt deshalb, weil sie dabei hilfreich sind, den Eigenanteil für die Kosten der Betreuung niedrig zu halten.

Sehen Sie infolge Informationen zur Ermittlung der zustehenden Pflegestufe, zur Höhe des Pflegegeldes der einzelnen Pflegestufen und zur geschichtlichen Entwicklung der Hilfsleistung für pflegebedürftige Personen in Österreich.

Seit 1993 gibt es in Österreich Pflegegeld, dessen Höhe nach Pflegestufen gestaffelt ist. Das Pflegegeld macht in etwa 3 % der Sozialleistungen aus. Die Pflegestufe hängt von der Anzahl der Stunden ab, in denen ein Pflegeaufwand erbracht wird. Damit sollen die Betreuung und Pflege von Pflegebedürftigen sichergestellt werden.

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Pflegeberatung

Grundsätze, wesentliche Aspekte der ärztlichen und pflegerischen Untersuchungen aus Sicht der
Gutachter Untersteichen die Beratung zum Pflegegeldbegutachtungen. Juristische Begriffe werden
dabei übersetzt und erläutert.

Auch die in den letzten Jahren zunehmend verbesserten Möglichkeiten zur sozialen Absicherung ist
ein Teil der Pflegeberatung.